Obwohl es bis heute keine gesetzliche Disclaimer-Pflicht gibt, ist es für viele Webseiten praktisch unumgänglich, einen Disclaimer zu setzen. Dies ist etwas paradox, da es sich bei einem Disclaimer einerseits um einen Haftungsausschluss handelt, man sich aber im juristischen Sinne nicht von seinen eigenen Taten distanzieren kann. Dies gilt natürlich auch für die Verbreitung von falschen Informationen, Aufforderungen zu rechtswidrigen Taten, Beleidigungen, Verletzungen von Urheberrecht, Geheimhaltungspflicht und anderen Straftaten, welche durch Texte auf Internetseiten begangen werden können. Andererseits ist durch Gesetze geregelt, wer bei Veröffentlichungen auf Internetseiten für diese Inhalte haftet. Das Telemediengesetz regelt dies in Deutschland, ist dabei jedoch leider sehr undeutlich bei der Definition der Begriffe. Da es bei einem auf einer Webseite veröffentlichten Text einen Autor und einen Publizisten geben kann, jedoch auch der Besitzer oder Inhaber des Webservers haftbar sein kann und der Inhaber der Domain, auf der ein Text veröffentlicht wird, ebenfalls unter Umständen für die Inhalte haftet, sind Streitigkeiten vorprogrammiert, sodass das Gesetz ausschließlich den Diensteanbieter in der Verantwortung sieht.
Disclaimer als Rechtsauflage oder allgemeiner Hinweis?
Wer an Spielen teilnehmen möchte, die einen Geldeinsatz vorsehen, muss akzeptieren, dass er seinen Einsatz verlieren kann. Ob nun ein Hinweis oder Disclaimer bei Glücksspielen notwendig ist, der darauf hinweist, dass Spieleinsätze auch verloren werden können, ist fraglich. Wenn eine Online-Zeitung in einem Disclaimer darauf hinweist, dass es sich bei der in Artikeln geäußerte Meinung der Autoren nicht unbedingt um die Meinung der Redaktion oder des Verlages handeln muss, ist dies eigentlich ein banaler Hinweis, welcher bei Rechtsstreitigkeiten allerdings für alle Beteiligten von Vorteil ist. Disclaimer sind dadurch in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden und obwohl es keine gesetzliche Grundlage für sie gibt, enthalten sie oft zahlreiche Pflichtangaben, die eine Webseite enthalten muss. Besonders Nachrichtenwebseiten oder auch Internetangebote, die sich mit den Themen Glücksspiel, Geldanlage, der Veröffentlichung von Meinungen und Anleitungen aller Art beschäftigen, geben in einem Disclaimer wichtige Informationen an ihre Leser.
Datenschutzrichtlinien und andere gesetzliche Pflichtangaben auf Webseiten
Webseiten müssen in Deutschland eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten. Dies sind zum Beispiel Datenschutzrichtlinien des Webseitendienstanbieters, die Impressumsangabe und die angewendete Cookie-Richtlinie. Weiteren speziellen gesetzlichen Auflagen muss ebenfalls Genüge getan werden. Beispielsweise muss jemand, der auf seiner Webseite Autobatterien zum Kauf anbietet, auch über Batterierücknahmen, die Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien gemäß des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) informieren. Bei solchen gesetzlichen Pflichtangaben handelt es sich jedoch nicht um Disclaimer, auch wenn solche Angaben oft mit Disclaimern der Webseite zusammen dargestellt werden.