Fast jede Webseite verfügt inzwischen über irgendeine Form des Disclaimers. Teure Abmahnungen und Klagen sollen damit verhindert werden, die Haftung für Links zu Drittseiten, aber auch für eigene Inhalte soll damit ausgeschlossen werden und die Betreiber von Webseiten wollen damit juristisch einwandfrei auf immer neue Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen reagieren.
Von Anwälten oder Rechtsabteilungen verfasste Disclaimer, die häufig aktualisiert werden, sollen ihre volle Schutzwirkung entfalten. Gerne werden darin auch irgendwelche Paragraphen existierender Gesetze genannt, es wird Bezug auf Gesetze genommen, die im jeweiligen Land gar nicht gelten, oder es kommen ausgedachte Gesetze zum Einsatz.
Bekanntestes Beispiel für ein solches Gesetz ist der „Internet Privacy Act“, der zwar seit 1995 die Disclaimer zahlreicher Webseiten bereichert, jedoch nicht existiert. Wenn Webseitenbetreiber dieses Gesetz in ihren Disclaimern unterbringen, jedoch keine zwei Minuten Zeit für eine Recherche im Internet hatten um festzustellen, dass dieses Gesetz ausgedacht ist, gibt dies erste Hinweise auf die Gültigkeit dieser Disclaimer.
Disclaimer als Geldmaschine
Internetagenturen, Rechtsabteilungen von Firmen und Rechtsanwälte verdienen gut an immer mehr Disclaimern und können so ihre eigene Wichtigkeit unterstreichen. Auch mit Anleitungen zum Schreiben von Disclaimern, wie E-Books, gedruckten Büchern oder Kursen zu diesem Thema, wird viel Geld verdient. Daher hat niemand der Disclaimer-Profis ein wirkliches Interesse daran, seine Kundschaft aufzuklären, dass Disclaimer an sich juristisch nutzlos sind. Man kann damit weder Abmahnungen oder Klagen stoppen, noch seine Haftung für Straftatbestände oder andere Gesetzesverletzungen ausschließen.
Der Disclaimer auf Webseiten kann dem Leser Informationen darüber liefern, wofür die veröffentlichten Informationen gedacht sind und wofür nicht. Die gewünschten juristischen Absicherungen kann er ebenso wenig bringen, wie den Betreiber der Webseite vor Unterlassungsklagen, Schadensersatzansprüchen und Abmahnungen bei Fehlverhalten schützen. Natürlich müssen Webseiten heute einige gesetzliche Auflagen erfüllen und zahlreiche Pflichtangaben enthalten, der Disclaimer gehört aber nicht dazu.
Gesetzeskonform ganz ohne Disclaimer
Wer eine Webseite bereitstellt, muss sich an die relevanten Gesetze halten. Unter Umständen muss eine Datenschutzrichtlinie eingehalten und mit einer Cookie-Richtlinie und einem Impressum auf der Webseite veröffentlicht werden. Oft sogar noch einiges mehr. Bereitsteller von Webseiten, die sich vor Abmahnungen und Strafverfahren schützen wollen, sollten sich hier von einem kundigen Anwalt beraten lassen und diese gesetzlichen Auflagen einhalten. Ein Disclaimer, der einfach alle Haftung für die eigenen Inhalte ausschließt und Abmahnungen verbietet, ist hier sicher der falsche Weg.
Sinnlose Disclaimer, für die Geld ausgegeben wurde, können hingegen selbst das Ziel von teuren Abmahnungen werden. Disclaimer können für die Besucher einer Webseite wertvolle Informationen über den Sinn und Zweck der Webseite enthalten und erklären, was der Nutzer der Informationen mit diesen Informationen machen sollte und was eben nicht. Man kann auch darauf hinweisen, dass man bei Links auf Webseiten von Dritten nicht für deren Inhalte verantwortlich ist und sich verlinkte Inhalte ändern können. Die Haftung für seine eigenen Inhalte kann man allerdings niemals ausschließen oder sich mit einem Disclaimer vor juristischen Konsequenzen schützen.