Neben den Disclaimern, die auf Webseiten verwendet werden, um zu verhindern, dass diese wegen verlinkten Inhalten von Drittseiten haftbar gemacht werden, finden sich auf Webseiten immer mehr Disclaimer, die fachbezogene Haftungsausschlüsse enthalten. Die juristische Notwendigkeit dieser Disclaimer ist oft mehr als fragwürdig, da oft auf Dinge hingewiesen wird, welche sich mit einem halbwegs gesunden Menschenverstand auch ohne Disclaimer erschließen lassen. Trotzdem werden immer mehr solcher Disclaimer auf Webseiten platziert. Hier ein paar Beispiele:
Medizin-Disclaimer
Kräuterkundler, Heilpraktiker, aber auch Ärzte und Pharmakonzerne publizieren im Internet Informationen zu Krankheiten und deren Behandlung. Obwohl es sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass solche Informationen nicht zur Selbstdiagnose und Selbstbehandlung von Krankheiten gedacht sind, weisen Mediziner in Disclaimern auf diese Tatsache hin. Medizin-Disclaimer weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Internet publizierte Informationen zu Informations-, Forschungs- und Lehrzwecken veröffentlicht werden und keinesfalls einen Arztbesuch ersetzen können. Außerdem sind sie nicht zur Selbstdiagnose von Gesundheitsstörungen geeignet und können keine geeignete Therapie empfehlen. Auch hier ist der Disclaimer aus juristischer Sicht eigentlich völlig überflüssig, ermahnt den Leser jedoch, sich bei einem Arzt in Behandlung zu begeben, wenn er vermutet, dass gesundheitliche Störungen vorliegen. Mit diesen Disclaimern sollen in erster Linie Patienten von Selbsttherapien abgehalten werden und der Medizindienstleister kann im Klagefall nachweisen, dass er seinen Lesern abgeraten hat, solche Diagnosen und Behandlungen durchzuführen.
Disclaimer auf Zeitungswebseiten
Zeitungen und Zeitschriften weisen in ihren Disclaimern auf Webseiten darauf hin, dass Kommentare, Analysen und Meinungen von Journalisten nicht unbedingt die Meinung des Verlages oder der Redaktion vertreten. Dieser Disclaimer ist einerseits natürlich überflüssig, anderseits ein deutlicher Hinweis an Leser, die dies nicht von vornherein wussten. So sind in Nordamerika, aber auch in Europa einige Fälle bekanntgeworden, in denen selbst ernannte Aktivisten zu einem Boykott einer Zeitung oder einem Verlag aufgerufen haben, weil sie mit der Meinung eines Journalisten nicht einverstanden waren. Obwohl diese Anliegen natürlich unsinnig und auch meist nicht von Erfolg gekrönt sind, versuchen Zeitungsverleger mit einem Disclaimer diesen Unterschied zu verdeutlichen.
Disclaimer auf Finanzwebseiten
Auf Finanzwebseiten, Börsenwebseiten und Webseiten über Geldangelegenheiten werden oft bestimmte Finanzprodukte und Anlageformen empfohlen. Manchmal werden sogar einzelne Aktien besprochen und positiv oder negativ bewertet. Auch hier werden häufig Disclaimer verwendet, die darauf hinweisen, dass eine Webseite keine konkrete Anlageberatung ersetzen kann, die Betreiber der Webseite keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen geben können und keine Gewinne für die Zukunft garantiert werden können. So kann ein Aktienanalyst weder wissen, ob die Daten, die eine Firma zur Verfügung stellt, vollständig und richtig sind, noch kann er damit eine verlässliche Prognose über die Börsenzukunft des Unternehmens und somit des entsprechenden Aktienkurses stellen. Außerdem können durch aktuelle Ereignisse im Geschäftsablauf der jeweiligen Firma, das allgemeine Börsenumfeld und zahlreiche andere Faktoren aktuelle und richtige Informationen sehr schnell veralten und wertlos werden. Natürlich ist auch dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit; die verwendeten Disclaimer verdeutlichen dies dem Leser jedoch nochmals in deutlichen Worten.
Disclaimer als Gebrauchshinweise an die Leser
Fachbezogene Disclaimer auf Webseiten stellen oft nur eine Liste mit Hinweisen zur Verfügung, die dem Leser helfen sollen, die entsprechenden Informationen auf der Webseite einzuordnen und ausschließlich für die Zwecke zu nutzen, für die sie gedacht sind.