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Diclaimer.de beschäftigt sich ausschließlich mit Disclaimern, wie sie heute auf vielen Webseiten zu finden sind. Wir wollen unsere Leser mit dem Konzept von Disclaimern vertraut machen und erklären, wofür Disclaimer überhaupt gedacht sind. Wir wollen aber auch anhand von konkreten Beispielen herausstellen, wie Disclaimer zum Einsatz kommen. Die Gerichte in Deutschland haben sich ebenfalls schon einige Male mit Disclaimern beschäftigt. Hier wollen wir auf die wichtigsten Urteile der verschiedenen Gerichte eingehen und erklären, warum diese Urteile auch für die Betreiber von privaten Webseiten von Bedeutung sind.

Was sind überhaupt Disclaimer?

Generell wird ein Hinweis auf einen Haftungsausschluss als Disclaimer bezeichnet. Das bedeutet, dass eine zur Verfügung gestellte Information nicht verifizierbar ist, sich jederzeit ändern kann oder nur eine begrenzte Gültigkeit hat und derjenige, der diese Information zur Verfügung stellt, nicht dafür haftbar gemacht werden kann. Der Begriff Disclaimer hat sich im Bereich des Internets hauptsächlich bei der Verwendung von Weblinks auf andere Webseiten durchgesetzt. Wenn der Betreiber einer Webseite einen Link auf eine andere Webseite verwendet, hat er keinen Einfluss darauf, dass die Informationen dort aktuell sind und zu einem späteren Zeitpunkt dort überhaupt noch verfügbar sind. Auch können auf einer solchen Webseite Informationen und Meinungen veröffentlicht werden, für die der Linksetzer nicht haftet und sich durch den Link nicht zu Eigen macht. Inzwischen werden Disclaimer aber auch in anderen Zusammenhängen im Internet abgegeben.

So werden Aktientipps zum Beispiel mit dem Hinweis versehen, dass der Tippgeber keinerlei Verantwortung dafür übernimmt. Bei E-Mails hat es sich, insbesondere bei geschäftlicher Kommunikation, durchgesetzt, diese mit Informationen darüber zu versehen, dass sich die Informationen darin ausschließlich an den gemeinten Empfänger der Nachricht richten. Andere Personen werden in solch einem Disclaimer aufgefordert den Inhalt nicht zu beachten und den Absender zu informieren, falls sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben.

Das Thema Disclaimer hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, sodass auch große Nachrichtenmagazine dem Thema Disclaimer inzwischen eigene Bereiche widmen.

Muss ich meine Veröffentlichungen mit einem Disclaimer versehen?

Die Frage, ob eigene Beiträge, die im Internet veröffentlich werden mit einem Disclaimer versehen werden müssen, ist strittig. Für Firmen, private Webseitenbetreiber und andere Veröffentlicher von Informationen gelten dabei unterschiedliche Regelungen und diese wurden in den vergangenen Jahren immer wieder von Gerichten unterschiedlicher Instanzen überprüft. Generell ist es so, dass jemand, der einen Text oder andere Informationen veröffentlicht, darauf hinweisen sollte, wenn seine gegebenen Informationen nicht zuverlässig verifizierbar sind, die Quelle auf einer anderen Webseite liegt oder seine publizierte persönliche Meinung nicht als Handlungsaufforderung zu verstehen ist.

Wer heute seinen persönlichen Tipp veröffentlicht, welche Lottozahlen bei zukünftigen Ziehungen gezogen werden, sollte klarstellen, dass er nicht für diese Information haftet. Was bei diesem Beispiel schnell einleuchtet, ist jedoch bei komplizierteren Sachverhalten oft eine Streitfrage, ohne eindeutige Bestimmungen.