Nutzen Sie einen Disclaimer auf Ihrer Webseite? Moment, das ist in vielen Fällen gar nicht notwendig. Es gibt durchaus eine Disclaimer-Pflicht, aber längst nicht in allen Bereichen.
Kann ein Disclaimer wirken?
Bei einer Webseite besteht die gesetzliche Haftung keinesfalls als eine vertragliche Haftung. Die Bestimmungen finden sich im Telemediengesetz (TMG) oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn diese Regelung im Internet möglich wäre, dann im Prinzip auch im Straßenverkehr. Sie merken, dass dies nicht funktionieren kann. Sie können nicht auf die Windschutzscheibe schreiben, dass das Abschleppen dem jeweiligen Unternehmen direkt 4.000 Euro kosten würde. Es hätte vor Gericht keinen Bestand, weil hieraus kein Vertrag entstehen kann.
Wann ist ein Disclaimer wirksam?
Ein Disclaimer kann nur dann wirksam sein, wenn die gesetzliche Haftung richtig wiedergegeben wird. Die gesetzliche Haftung kann darüber hinaus aber auch nicht eingeschränkt werden. Das funktioniert auch nicht über die AGB, sofern hierzu eine Klausel vorhanden ist, dann ist diese nicht gültig. Im schlimmsten Fall, können Kunden selbst nach Monaten wieder vom Vertrag zurücktreten. Diese Fälle gab es zum Beispiel bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen bei Neuwagen.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass eine Regelung über die eigene Haftung nur dann wirksam sein könnte, wenn die Gesetze richtig (beziehungsweise eins zu eins) wiedergegeben werden. Zusätzlich gibt es aber noch Gerichtsentscheidungen zur Auslegung eines Gesetzes, diese müssen ebenfalls in den Text hinein – vor allem, wenn noch das BGB hinzugezogen wird.
Daraus resultiert jetzt aber auch ein Aufwand, weil sich rechtliche Bestimmungen auch ändern können. Der nun gültige Disclaimer könnte in wenigen Monaten wieder obsolet sein, wenn entsprechende Paragraphen geändert worden sind.
Durchaus könnte auch eine Abmahnung durch einen Disclaimer resultieren. In all jenen Fragen kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Wir können hierzu nämlich keine Rechtsberatung tätigen. Wir geben nur das wieder, was Anwälte über dieses Thema berichten. Weitere Beiträge zum Thema Disclaimer gibt es auf unserer Blog-Seite.